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Einschulungsverfahren für Klasse 1

Kinder, die bis zum 30.06. des Folgejahres das sechste Lebensjahr erreichen, werden schulpflichtig, so legt es das SH-Schulgesetz fest. Aus Kindergartenkindern werden dann Schulkinder und damit beginnt für diese Kinder und auch für deren Eltern ein neuer wichtiger Lebensabschnitt.

Die Kindergärten informieren über die ersten Schritte zum Einschulungsverfahren. Damit interessierte Eltern und deren Kinder sich über unsere Grundschule informieren können und einen Einblick in unsere Arbeit erhalten, findet bei uns jährlich an einem Nachmittag ein Tag der offenen Tür statt und im Anschluss daran, ein Informationsabend. Termine für Anmeldegespräche können ebenfalls im Anschluss an diese beiden Veranstaltungen gemacht werden.

An unserem Tag der offenen Tür geben wir einen Einblick in unser Grundschulgebäude. Dazu öffnen wir alle Klassenräume und unsere Lehrkräfte zeigen Arbeitsmaterialien, bieten Mitmachaktionen für Kinder und informieren unsere BesucherInnen über den Unterricht in den verschiedenen Fächern.

Die Termine für unseren Tag der Offenen Tür, unseren Informationsabend und den Anmeldezeitraum werden durch die Presse bekanntgegeben. Die Eltern aller schulpflichtigen Kinder, die in unserem Einzugsbereich wohnen und deren zuständige Grundschule wir damit sind, erhalten diese und andere wichtige Informationen zum Einschulungsverfahren durch unser Sekretariat auch per Post.

Weil Eltern generell die Möglichkeit haben, die zukünftige Schule für ihr Kind frei zu wählen, können selbstverständlich auch interessierte Eltern unseren Tag der offenen Tür besuchen, wenn sie nicht in unserem Einzugsbereich wohnen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

In dem festgelegten Anmeldezeitraum finden die Anmeldegespräche mit unserem Grundschulkoordinator statt. Alle weiteren Informationen, die bis zur Einschulung benötigt werden, bekommt man dort.

Zur Anmeldung sind dann folgende Unterlagen mitzubringen:

  • den ausgefüllten Anmeldebogen,
  • Geburtsurkunde (Stammbuch),
  • ein Passfoto
  • den Impfpass (oder ein ärztl. Dokument über die Masernimmunität)
  • den Kindergartenbericht
  • weitere besondere Berichte, die für den Schulbesuch Ihres Kindes wichtig
    sein könnten.
  • die unterschriebene Nutzungsordnung für IServ
  • die beigefügte unterschriebene Einwilligungserklärung zur Teilnahme
    am Unterricht über ein/mit Hilfe eines Videokonferenzsystems

 


Autor: Margit Boettcher
Geschrieben am: 07. November 2021