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Konflikte lösen

Konflikte gehören zum Schulalltag – Konfliktlösungen auch!

Wir sind der Ansicht, dass alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und die Schulleitung letztlich das Gleiche wollen, nämlich einen möglichst reibungs- und konfliktlosen Schul- und Unterrichtsalltag mit dem Ziel, für jede Schülerin und jeden Schüler den bestmöglichen Schulabschluss zu ermöglichen. Keiner der oben genannten Personen, wird von sich das Gegenteil behaupten und niemandem wäre damit gedient, das oben genannte Ziel nicht zu verfolgen.

 

Aber nicht immer sind sich alle Beteiligten über den Weg zu diesem Ziel einig. Die daraus entstehenden Konflikte gehören zum Schulalltag. Es gilt, solche Konflikte möglichst frühzeitig mit den Beteiligten zu lösen und Verhärtungen und Eskalationen zu vermeiden. Wir möchten hier Wege zur Lösung von Konflikten aus verschiedenen Bereichen aufzeigen.

 

Die folgenden Empfehlungen sollen keine Rechtsvorschriften außer Kraft setzen. Alle Eltern können im Konfliktfall selbstverständlich den Rechtsweg beschreiten. Dennoch wird dringend empfohlen, sich vorher an die Personen der Schule zu wenden, auf die dieser Leitfaden hinweist. In den allermeisten Fällen sollten Sie sich bitte zunächst an die betroffene Lehrkraft wenden. Halten Sie sich dann im weiteren Verlauf der Konfliktlösung an die unten empfohlenen Wege der Konfliktlösung, werden sich Konflikte bereits auf der „Ebene der direkt Betroffenen“ lösen lassen.

 

Auf jeder Ebene des Konfliktes kann man sich, je nach Problemlage, an verschiedenen Stellen beraten lassen:
a) Schulsozialpädagogik
b) Verbindungslehrer
c) Schülervertretung
d) Schulelternbeiratsvorsitzende
e) Beratungslehrkraft

 

1. Bei Nachfragen – an wen wende ich mich?

1.1 Kurszuweisungen (WPU), Kurswechsel (WPU, Religion/Philosophie)
Klassenlehrkraft – Koordination des jeweiligen Jahrgangs – Stellvertretender Schulleiter
Nachfragen sollten in dieser Reihenfolge erfolgen. Wenn die Nachfrage und die Beratung durch die Klassenlehrkraft den Konflikt nicht beseitigen konnten, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Koordinatiorin/den entsprechenden Koordinator des jeweiligen Jahrgangs. Letztere sind es auch, die die Einteilungen der WPU-Kurse und der Religions- und Philosophiekurse vornehmen.

 

1.2 Schülerverhalten – Lehrerreaktion

Betroffene Lehrkraft - Klassenlehrkraft – Koordination des jeweiligen Jahrgangs
Auch hier sollte die Reihenfolge wie zuvor eingehalten werden. Wenn der Konflikt so schwerwiegend ist und von diesen Personen nicht gelöst werden kann, wird automatisch der Stellvertretende Schulleiter oder die Schulleitung herangezogen.

 

2. Bei Kritik an Lehrkräften – an wen wende ich mich?

Betroffene Lehrkraft - unter Umständen mit Hilfe der Klassenlehrkraft – Koordination des jeweiligen Jahrgangs  
Sollte der oben beschriebene Weg zu keiner Konfliktlösung geführt haben, müssten der Stellvertretende Schulleiter und dann die Schulleitung hinzugezogen werden.

 

4. Sonderfall:  Anfechtung einer Zensur

Betroffene Lehrkraft – Koordination des jeweiligen Jahrgangs und der entsprechenden Fachleitung

Bei Anhaltspunkten für einen Fehler bei der Bewertung sollte zunächst mit der jeweiligen Lehrkraft gesprochen werden. Sollte das nicht zu einer Klärung beitragen, sollte ein Gespräch mit der jeweiligen Lehrkraft, der Koordination des jeweiligen Jahrgangs und der entsprechenden Fachleitung gesucht werden.

Letztlich wird eine Zensur allerdings von der einzelnen Lehrkraft festgelegt. Der Gesetzgeber hat diese Verantwortung der einzelnen Lehrkraft ausdrücklich festgeschrieben; weder die Koordination des entsprechenden Jahrgangs noch die stellvertretende Schulleitung oder die Schulleitung können demzufolge eine Zensur abändern.

Letztlich kann man lediglich eine Überprüfung durch die Schulbehörde veranlassen. Die Behörde kann eine Zensur aber nur aufheben oder abändern, wenn die Überprüfung schwerwiegende Fehler ergeben hat.


Autor: Margit Boettcher
Geschrieben am: 03. Mai 2020