Wer bekommt eine Schülerfahrkarte?
Auf Antragstellung wird Schülerinnen und Schülern im Kreis Pinneberg eine Schülerfahrkarte bewilligt, wenn es sich bei der zu besuchenden
Schule um eine öffentliche Schule handelt, bei der eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-13 besucht wird. Die nächstgelegene Schule dieser Schulart soll nicht im Wohnort liegen und die notwendige Entfernung von der Wohnadresse des Schulkindes bis zur Schule muss vorhanden sein.
Ob die Voraussetzungen erfüllt werden, wird bereits während der online-Antragstellung geprüft und mitgeteilt.
Flyer und Information zu Antragstellung: OLAV_Flyer
OLAV_Elterninformation zur Antragstellung: OLAV_Elterninfo_Antragstellung_SJ_2023/2024
Geschrieben am: 17. Januar 2023